Energieberatung für Nichtwohngebäude

Diese Form der Energieberatung ist geeignet für alle Nichtwohngebäude von Kommunen oder gemeinnützigen Organisationen (z.B. Bürogebäude, Schulen und Kindertagesstätten, Sporthallen, Kirchen) und zwar

bei geplanter Sanierung eines bestehenden Gebäudes wahlweise:

• Sanierungsfahrplan für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen
• Umfassendes Konzept für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70 oder 100

bei Planung eines Neubaus.

• Umsetzungskonzept für ein KfW-Effizienzhaus 55 oder 70

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gewährt einen Zuschuss von 80%, maximal 15.000 € zu dem Beraterhonorar. Optional kann ein Vortrag in einem Entscheidungsgremium zusätzlich mit 500 € gefördert werden.

Weitere Informationen zur BAFA-Förderung finden Sie hier