Diese Form der Energieberatung ist geeignet für alle Nichtwohngebäude von Kommunen oder gemeinnützigen Organisationen (z.B. Bürogebäude, Schulen und Kindertagesstätten, Sporthallen, Kirchen) und zwar
bei geplanter Sanierung eines bestehenden Gebäudes wahlweise:
• Sanierungsfahrplan für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen
• Umfassendes Konzept für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70 oder 100
bei Planung eines Neubaus.
• Umsetzungskonzept für ein KfW-Effizienzhaus 55 oder 70
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gewährt einen Zuschuss von 80%, maximal 15.000 € zu dem Beraterhonorar. Optional kann ein Vortrag in einem Entscheidungsgremium zusätzlich mit 500 € gefördert werden.