Energetische Sanierungsmaßnahmen führen nur dann zu den erwünschten Einsparungen an Energie, wenn sie sorgfältig ausgeführt werden. Dazu gehört insbesondere, dass Bauteilanschlüssen (z.B. der Übergang zwischen den Fenstern und der angrenzenden Außenwand) wärmebrückenarm und luftdicht ausgeführt werden. Dadurch können auch Tauwasser- und Schimmelschäden vermieden werden. Analog sollte eine neue Heizungsanlage optimal auf den Wärmebedarf des sanierten Gebäudes ausgelegt werden. Eine Gewerke übergreifende energetische Baubegleitung ist deshalb sehr zu empfehlen.
Diese umfasst beispielsweise:
• Detailplanung für wärmebrückenarme und luftdichte Bauteilanschlüsse
• Raumweise Heizlastberechnung und Berechnung des hydraulischen Abgleichs
• Besprechung mit den ausführenden Handwerkern
• Kontrolle der Ausführung vor Ort
• Fotodokumentation und Protokollieren der Ergebnisse
• Thermographie
• Begleitung beim Luftdichtheitstest
Die energetische Baubegleitung inklusive der Bestätigungen zum KfW-Antrag und nach der Durchführung wird derzeit von der KfW mit bis zu 50% der Bruttokosten, maximal 4000 € Zuschuss im Programm 431 gefördert, sofern das Sanierungsvorhaben selber ebenfalls von der KfW gefördert wird. Bei Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen gem. §35c EStG kann die energetische Baubegleitung ebenfalls mit 50% der Kosten mit gefördert werden. Bei Antrag für eine Förderung des BAFA für die Nutzung erneuerbarer Energien für die Heizung bzw. Warmwasserbereitung wird die energetische Baubegleitung mit dem für die jeweilige Anlagentechnik wirksamen Fördersatz (mit bis zu 45%) mit gefördert.
Weitere Informationen zur Förderung der Baubegleitung durch die KfW