Wenn in einigen Räumen des Gebäudes die Heizflächen sehr heiß, in anderen Räumen aber nur lauwarm werden, oder wenn an Heizkörpern störende Geräusche auftreten, dann ist Ihr Heizsystem hydraulisch schlecht oder gar nicht abgeglichen. Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass jede Heizfläche mit gerade so viel warmem Heizungswasser versorgt wird, dass die Heizlast des Raumes gedeckt wird.
Als Grundlage zur Berechnung des hydraulischen Abgleichs dient optimalerweise eine raumweise Heizlastberechnung, zumindest aber eine Abschätzung der Raumheizlast. An allen Heizkörpern werden die aus der Berechnung resultierenden Voreinstellwerte an jedem Heizkörperventil voreingestellt. Falls noch nicht vorhanden, sind zuvor voreinstellbare Ventile einzubauen. Außerdem werden die Heizungsumwälzpumpe und die Heizkurve entsprechend der Berechnung eingestellt. Durch einen hydraulischen Abgleich können Sie etwa 3 – 8% an Heizenergie einsparen und das mit relativ geringem finanziellem Aufwand.
In folgenden Situationen ist ein hydraulischer Abgleich anzuraten bzw. verpflichtend:
• Bei Einbau einer neuen Heizungsanlage (nach Energieeinsparverordnung vorgeschrieben)
• Bei Einbau neuer Heizflächen
• Zur Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage
• Nach erheblichen Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle
Bei Inanspruchnahme von Fördermitteln der KfW oder des BAFA ist der hydraulische Abgleich in vielen Fällen verpflichtend.
Voreinstellbares Heizungsventil