Sollen für einen Neubau oder für eine umfangreiche energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Fördermittel von der KfW in Anspruch genommen werden, so ist schon vor der Antragstellung eine Energiebilanzberechnung durchzuführen, bei der für die geplante Ausführung ein entsprechender Effizienzhausstandard erreicht wird, z.B. KfW 85:
Meist ist diese Berechnung schon in einer vorausgehenden und vom BAFA geförderten Energieberatung enthalten, kann aber auch gesondert erfolgen.
Ergeben sich während der weiteren Planung oder bei der Bauausführung Änderungen, so muss diese Effizienzhausberechnung entsprechend nachgeführt werden. Das ist dann Teil der energetischen Baubegleitung.