Bei bestehenden Gebäuden wurden häufig die Größe der Heizflächen bei deren erstem Einbau durch grobe Schätzung unter der Annahme einer pauschalen Heizlast pro m² Wohnfläche bestimmt. Das führte oft dazu, dass es in Räumen mit einem geringen Anteil an Außenwandflächen und kleinen Fenstern bzw. in mittleren Stockwerken mollig warm wird, in Räumen gleicher Fläche mit viel Außenwand- oder Dachfläche oder mit großen Fenstern aber immer kühl bleibt, weil die Heizkörper falsch ausgelegt wurden. Bei einer raumweisen Heizlastberechnung werden alle Bauteile, die an Außenluft oder unbeheizte Räume grenzen, mit Ihrem tatsächlichen Wärmeverlust im aktuellen Bauzustand berücksichtigt. Werden die Heizflächen danach ausgelegt können alle Räume entsprechend ihres tatsächlichen Bedarfs beheizt werden.
In folgenden Situationen ist eine raumweise Heizlastberechnung empfehlenswert:
Im Bestand:
- Bei Einbau neuer Heizflächen
- Nach Einbau neuer Fenster und/oder Dämmen der Wände, des Daches usw.
- Vor Einbau einer neuen Heizungsanlage, insbesondere bei einer Wärmepumpe
- vor Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
Im Neubau:
- zur Dimensionierung eines neuen Wärmeerzeugers und der Heizflächen
Bei Förderung von Effizienzhaussanierungen bzw. bei Heizungsförderung ist die raumweise Heizlastberechnung als Voraussetzung für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B verpflichtend.